DSGVO-freundliche Calendly-Alternative: Worauf Unternehmen wirklich achten müssen
Bei einer Online-Terminbuchung werden personenbezogene Daten verarbeitet. Selbst ein einfacher Beratungstermin enthält mindestens Name, E-Mail-Adresse, Zeitpunkt und den Anlass des Gesprächs. Je nach Formular kommen Telefonnummer, Unternehmen, Position, Gesundheitsdaten oder andere sensible Informationen hinzu.
Deshalb suchen viele Unternehmen nach einer "DSGVO-konformen Calendly-Alternative".
Der Begriff ist verständlich, aber zu einfach. Kein Tool macht ein Unternehmen automatisch DSGVO-konform. Entscheidend ist, wie die Software eingesetzt wird, welche Daten verarbeitet werden, welche Verträge bestehen und wohin Informationen übertragen werden.
Dieser Leitfaden zeigt, welche Punkte bei der Auswahl tatsächlich relevant sind.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine technische und organisatorische Orientierung und keine Rechtsberatung.
DSGVO-Prüfung in zehn Punkten
Anbieter
Kernfrage: Wer ist rechtlich verantwortlich?
Erwarteter Nachweis: Impressum, Vertragsdaten und Kontakt
Auftragsverarbeitung
Kernfrage: Wird ein AVV angeboten?
Erwarteter Nachweis: Vertrag nach Art. 28 DSGVO
Datenstandort
Kernfrage: Wo liegen Anwendung, Datenbank und Backups?
Erwarteter Nachweis: Sicherheits- oder Infrastrukturübersicht
Drittlandtransfer
Kernfrage: Werden Daten außerhalb des EWR verarbeitet?
Erwarteter Nachweis: Transfergrundlage, Empfänger und Schutzmaßnahmen
Datenminimierung
Kernfrage: Welche Felder werden wirklich benötigt?
Erwarteter Nachweis: Konfigurierbares Formular und dokumentierter Zweck
Kalenderzugriff
Kernfrage: Welche Berechtigungen verlangt die Integration?
Erwarteter Nachweis: OAuth-Scopes und technische Dokumentation
Cookies und Tracking
Kernfrage: Lädt die Buchungsseite nicht notwendige Dienste?
Erwarteter Nachweis: Cookie- und Trackingübersicht
Löschung und Export
Kernfrage: Können Daten gefunden, exportiert und gelöscht werden?
Erwarteter Nachweis: Admin-Funktionen und dokumentierter Prozess
Sicherheit
Kernfrage: Welche technischen Maßnahmen bestehen?
Erwarteter Nachweis: TOMs, Verschlüsselung, Zugriffsschutz und Backups
Integrationen
Kernfrage: Welche zusätzlichen Empfänger entstehen?
Erwarteter Nachweis: Liste der Unterauftragsverarbeiter und Datenflüsse
Eine strukturierte Übersicht ersetzt keine Datenschutzprüfung. Sie verhindert aber, dass die Bewertung auf der unpräzisen Aussage "Server in Europa" stehen bleibt.
1. Wer ist Anbieter und Vertragspartner?
Der erste Blick gehört ins Impressum.
Prüfe:
In welchem Land sitzt der Betreiber?
Welche Rechtsform besteht?
Wer ist Ansprechpartner für Datenschutz?
Gibt es eine ladungsfähige Anschrift?
Welches Recht gilt für den Vertrag?
Ein deutscher oder europäischer Anbieter kann Beschaffung und Kommunikation vereinfachen. Er garantiert aber nicht automatisch, dass alle Daten ausschließlich in der EU verarbeitet werden.
Ordinus wird von einem deutschen Einzelunternehmen mit Sitz in Hagen betrieben. Zeeg und meetergo werden von deutschen GmbHs betrieben. Bei internationalen Anbietern ist häufig eine europäische Niederlassung oder ein ausländischer Vertragspartner beteiligt.
2. Ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag verfügbar?
Wenn ein Terminplaner personenbezogene Daten im Auftrag deines Unternehmens verarbeitet, ist regelmäßig ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO relevant.
Artikel 28 verlangt, dass Verantwortliche nur Auftragsverarbeiter einsetzen, die ausreichende technische und organisatorische Garantien bieten. Die Verarbeitung muss vertraglich geregelt werden.
Ein brauchbarer AVV sollte unter anderem abdecken:
Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
Art und Zweck der Verarbeitung
Kategorien personenbezogener Daten
betroffene Personengruppen
technische und organisatorische Maßnahmen
Unterstützung bei Betroffenenrechten
Löschung und Rückgabe von Daten
Kontrollrechte
Unterauftragsverarbeiter
Die Aussage "AVV verfügbar" reicht nicht. Prüfe, ob er für deinen Tarif gilt und wie er abgeschlossen wird.
Ordinus verweist auf seiner Sicherheitsseite auf einen anforderbaren AVV. Bei Zeeg nennt die aktuelle Preisseite einen AVV ausdrücklich für Business-Kunden. meetergo wirbt mit einem deutschen AVV.
3. Wo werden Daten verarbeitet?
Der Begriff "Hosting in Deutschland" kann mehrere Dinge bedeuten.
Frage getrennt nach:
Anwendung
Datenbank
Dateispeicher
Backups
E-Mail-Versand
Supportsystem
Analyse
Videokonferenz
KI-Funktionen
Zahlungsabwicklung
Ein Anbieter kann Anwendung und Datenbank in Frankfurt betreiben, aber E-Mails über einen internationalen Dienst versenden. Bei Zahlungen ist fast immer ein zusätzlicher Zahlungsanbieter beteiligt.
Ordinus nennt Hetzner Cloud in Deutschland für Application Hosting und selbstverwaltetes PostgreSQL. Verschlüsselte Backups verbleiben laut Sicherheitsseite in der EU. Resend wird für Transaktions-E-Mails und Stripe für Zahlungen genannt. Umami Analytics wird selbst gehostet und cookieless betrieben.
Diese Transparenz ist wichtiger als ein pauschales Logo mit der Aufschrift "EU hosted".
4. Gibt es Datenübermittlungen außerhalb des EWR?
Datenübermittlungen in Drittländer sind nicht automatisch verboten. Sie benötigen jedoch eine Rechtsgrundlage und einen zulässigen Übermittlungsmechanismus.
Mögliche Mechanismen sind:
Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission
EU-US Data Privacy Framework für zertifizierte US-Unternehmen
Standardvertragsklauseln
verbindliche interne Datenschutzvorschriften
weitere Garantien nach Artikel 46 DSGVO
Der Europäische Datenschutzausschuss weist darauf hin, dass Standardvertragsklauseln ein verbreitetes Instrument für Übermittlungen in Staaten ohne Angemessenheitsbeschluss sind.
Für Unternehmen bedeutet das: Ein US-Anbieter ist nicht automatisch unzulässig. Ein EU-Anbieter ist nicht automatisch frei von Drittlandbezug. Die konkrete Lieferkette entscheidet.
5. Welche Daten fragt das Buchungsformular ab?
Datensparsamkeit beginnt nicht beim Anbieter, sondern bei deiner Konfiguration.
Frage nur Daten ab, die für den Termin wirklich benötigt werden.
Für ein Erstgespräch genügen häufig:
Name
geschäftliche E-Mail-Adresse
Unternehmen
kurzer Gesprächsanlass
Problematisch werden unnötige Pflichtfelder. Ein Terminplaner sollte nicht zum versteckten CRM-Fragebogen werden, nur weil zusätzliche Felder technisch möglich sind.
Besondere Vorsicht gilt bei:
Gesundheitsdaten
politischen oder religiösen Angaben
Gewerkschaftszugehörigkeit
biometrischen Daten
Angaben zur sexuellen Orientierung
vollständigen Ausweisdaten
vertraulichen Rechts- oder Personalthemen
Für solche Daten können zusätzliche Anforderungen und Schutzmaßnahmen gelten.
6. Welche Kalenderberechtigungen werden verlangt?
Ein Terminplaner muss wissen, wann ein Kalender belegt ist. Dafür sollte er möglichst wenig Daten lesen.
Prüfe:
Wird nur Frei-/Gebucht-Information gelesen?
Werden Titel und Beschreibungen externer Termine gespeichert?
In welchen Kalender werden neue Buchungen geschrieben?
Können Berechtigungen auf einzelne Kalender begrenzt werden?
Werden gelöschte Verbindungen vollständig entfernt?
Ordinus erklärt in der FAQ, belegte Zeiten zur Verfügbarkeitsberechnung zu lesen und nur bestätigte eigene Buchungen zu schreiben. Externe Kalendereinträge würden nicht gespeichert, und Berechtigungen blieben auf das Nötigste beschränkt.
Solche konkreten Aussagen sind hilfreicher als ein allgemeines Sicherheitsversprechen.
7. Welche Cookies und Tracker nutzt die Buchungsseite?
Eine Buchungsseite ist häufig öffentlich in die Unternehmenswebsite eingebettet. Dadurch können zusätzliche Tracking- oder Cookie-Fragen entstehen.
Prüfe im Inkognito-Modus und mit Browser-Entwicklertools:
Werden Cookies gesetzt, bevor eine Einwilligung vorliegt?
Werden Analyseanbieter geladen?
Werden Marketing-Pixel eingebunden?
Lädt das Widget Inhalte aus Drittländern?
Funktioniert die Buchung ohne Tracking?
Kann Analyse deaktiviert werden?
Die datenschutzfreundlichste Konfiguration ist häufig eine funktionale Buchungsseite ohne Marketing-Tracking. Conversion-Messung kann serverseitig oder über datensparsame eigene Analytics erfolgen.
8. Wie funktionieren Löschung, Export und Aufbewahrung?
Ein Terminplaner sollte Daten nicht unbegrenzt speichern.
Wichtige Funktionen sind:
Export von Buchungen und Kontakten
Löschung einzelner Datensätze
Löschung des gesamten Kontos
konfigurierbare Aufbewahrungsfristen
Protokollierung von Löschungen
Behandlung von Backups
Weitergabe von Löschanforderungen an Unterauftragsverarbeiter
Die DSGVO verlangt nicht für jede Terminart dieselbe Löschfrist. Unternehmen benötigen ein eigenes Löschkonzept, das rechtliche Aufbewahrungspflichten und den ursprünglichen Zweck berücksichtigt.
9. Sind technische und organisatorische Maßnahmen dokumentiert?
Ein seriöser Anbieter sollte mindestens grundlegende Sicherheitsmaßnahmen erklären.
Dazu gehören:
Verschlüsselung bei der Übertragung
Verschlüsselung von Backups
Zugriffskontrollen
Rollen und Berechtigungen
Zwei-Faktor-Authentifizierung
Monitoring
Sicherheitsupdates
Wiederherstellungstests
Incident-Prozess
verantwortungsvolle Meldung von Schwachstellen
Ordinus nennt tägliche Backups, Monitoring, Alarmierung, Sicherheitsupdates und eine Kontaktadresse für Schwachstellenmeldungen. Das ist ein guter Ausgangspunkt. Für größere Beschaffungen können zusätzliche Nachweise erforderlich sein.
10. Was passiert bei Integrationen?
Jede Integration erweitert den Datenfluss.
Typische Beispiele:
Google Calendar
Microsoft Outlook
Zoom
Google Meet
Microsoft Teams
Stripe
PayPal
HubSpot
Salesforce
Zapier
E-Mail- und SMS-Anbieter
Ein europäischer Terminplaner kann datenschutzfreundlich betrieben werden und trotzdem Daten an einen US-Kalender, ein US-CRM oder eine internationale Videoplattform übertragen, wenn du diese Verbindung aktivierst.
Das ist kein Fehler des Terminplaners. Es muss aber im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und in der Datenschutzerklärung berücksichtigt werden.
Typische Datenflüsse einer Terminbuchung
Datenfluss: Buchungsformular
Typische Daten: Name, E-Mail, Antworten und Nachricht
Mögliche Empfänger: Terminplaner
Prüffrage: Sind alle Felder für den Zweck erforderlich?
Datenfluss: Kalenderabgleich
Typische Daten: Frei-/Belegt-Zeiten, Terminmetadaten
Mögliche Empfänger: Google, Microsoft oder anderer Kalenderanbieter
Prüffrage: Werden nur notwendige Kalenderdaten gelesen?
Datenfluss: Videokonferenz
Typische Daten: Name, E-Mail und Meetinglink
Mögliche Empfänger: Google Meet, Teams, Zoom oder eigener Videodienst
Prüffrage: Wann wird der Raum erstellt und wer erhält Daten?
Datenfluss: E-Mail-Benachrichtigung
Typische Daten: Kontaktdaten und Termininhalte
Mögliche Empfänger: Transaktionaler E-Mail-Dienst
Prüffrage: In welcher Region wird zugestellt?
Datenfluss: Zahlung
Typische Daten: Betrag, Status und Zahlungsreferenz
Mögliche Empfänger: Stripe, PayPal oder anderer Zahlungsanbieter
Prüffrage: Welche Zahlungsdaten speichert der Terminplaner selbst?
Datenfluss: Analyse
Typische Daten: Seitenaufruf, Gerät und Conversion
Mögliche Empfänger: Analytics-Anbieter oder selbstgehostete Analyse
Prüffrage: Ist Tracking notwendig und einwilligungspflichtig?
Datenfluss: CRM-Übergabe
Typische Daten: Kontakt-, Firmen- und Qualifizierungsdaten
Mögliche Empfänger: CRM und Automatisierungsplattform
Prüffrage: Welche Felder werden automatisch übertragen?
Ist Calendly DSGVO-konform?
Calendly erklärt, sein Datenschutzprogramm auf die DSGVO ausgerichtet zu haben. Das Unternehmen bietet einen Data Processing Addendum, Löschprozesse und weitere Datenschutzfunktionen.
Die korrekte Aussage lautet daher nicht: "Calendly ist illegal."
Die bessere Frage lautet:
Welche Calendly-Gesellschaft ist Vertragspartner?
Welche Unterauftragsverarbeiter werden genutzt?
Welche Datenübermittlungen entstehen?
Welcher Transfermechanismus gilt?
Passt das zum Risikoprofil des Unternehmens?
Ist eine europäische Alternative organisatorisch einfacher?
Für manche Unternehmen ist Calendly mit sauberer Dokumentation vertretbar. Andere bevorzugen einen deutschen Anbieter, um Datenflüsse, Verträge und Support zu vereinfachen.
Ordinus als DSGVO-freundliche Alternative
Ordinus ist für europäische Unternehmen interessant, weil mehrere Auswahlkriterien zusammenkommen:
deutscher Betreiber
EU-Cloud-Infrastruktur
Anwendung und PostgreSQL bei Hetzner in Deutschland
verschlüsselte Backups in der EU
öffentliche Liste wichtiger Unterauftragsverarbeiter
anforderbarer AVV
Datenexport und Löschung
selbstgehostete, cookielose Produktanalyse
beschränkter Kalenderzugriff laut FAQ
Trotzdem muss jedes Unternehmen den eigenen Einsatz prüfen. Werden Stripe, Google, Microsoft oder andere Dienste angebunden, entstehen zusätzliche Datenbeziehungen.
Calendly und Ordinus aus Datenschutzsicht einordnen
Aspekt: Anbieter
Calendly: US-Unternehmen
Ordinus: Deutsches Einzelunternehmen
Aspekt: Datenschutzvertrag
Calendly: Data Processing Addendum verfügbar
Ordinus: AVV wird angeboten
Aspekt: Infrastruktur
Calendly: Internationale SaaS-Infrastruktur
Ordinus: EU-Cloud; Hetzner in Deutschland für Anwendung und Datenbank
Aspekt: Internationale Übermittlungen
Calendly: Je nach Verarbeitung und Unterauftragsverarbeiter zu prüfen
Ordinus: Stripe wird mit EU-/US-Bezug genannt; weitere Lieferkette ist öffentlich dokumentiert
Aspekt: Datenexport und Löschung
Calendly: Datenschutzfunktionen und Prozesse dokumentiert
Ordinus: Auskunft, Export und Löschung auf Sicherheitsseite beschrieben
Aspekt: Integrationsökosystem
Calendly: Sehr breit, dadurch mehr mögliche Datenflüsse
Ordinus: Kleiner und übersichtlicher, aber ebenfalls integrationsabhängig
Aspekt: Beschaffungsaufwand
Calendly: Etablierte Enterprise-Dokumentation, jedoch Drittlandprüfung relevant
Ordinus: Deutscher Vertragspartner und kürzere sichtbare Lieferkette
Der Vergleich ist keine Aussage, dass eines der Produkte automatisch zulässig oder unzulässig ist. Der konkrete Einsatz, die aktivierten Integrationen und die eigene Rechtsgrundlage bleiben entscheidend.
Praktische Checkliste
Vor dem Go-live: AVV abschließen
Erledigt, wenn ...: Vertragspartner und Unterauftragsverarbeiter korrekt dokumentiert sind
Vor dem Go-live: Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten aktualisieren
Erledigt, wenn ...: Zweck, Datenarten, Empfänger und Löschfristen eingetragen sind
Vor dem Go-live: Datenschutzerklärung ergänzen
Erledigt, wenn ...: Terminbuchung, Kalender, E-Mail, Video und Zahlung transparent beschrieben sind
Vor dem Go-live: Formular minimieren
Erledigt, wenn ...: Jedes Pflichtfeld einen nachweisbaren Zweck hat
Vor dem Go-live: Rollen und Zugriffe prüfen
Erledigt, wenn ...: Nur erforderliche Mitarbeiter Buchungs- und Kontaktdaten sehen können
Vor dem Go-live: Löschprozess testen
Erledigt, wenn ...: Ein Testkontakt vollständig gefunden, exportiert und gelöscht werden kann
Vor dem Go-live: Cookie-Verhalten testen
Erledigt, wenn ...: Buchungsseite und Embed ohne unerwartete Tracker geprüft wurden
Vor dem Go-live: Integrationen dokumentieren
Erledigt, wenn ...: Jeder angebundene Dienst mit Datenfluss und Rechtsgrundlage erfasst ist
Vor dem Go-live: Sicherheitsunterlagen ablegen
Erledigt, wenn ...: TOMs, Infrastrukturinformationen und Ansprechpartner intern verfügbar sind
Vor der Einführung sollten diese Punkte dokumentiert sein:
Vertrag
Impressum geprüft
AVV abgeschlossen
Unterauftragsverarbeiter geprüft
Änderungen an Unterauftragsverarbeitern abonnierbar
Daten
Pflichtfelder minimiert
besondere Datenkategorien vermieden oder gesondert abgesichert
Löschfristen definiert
Export getestet
Technik
Kalenderberechtigungen geprüft
Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiviert
Rollen eingeschränkt
Tracking deaktiviert oder sauber eingebunden
Website-Embed getestet
Dokumentation
Datenschutzerklärung ergänzt
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten aktualisiert
Rechtsgrundlage dokumentiert
Drittlandtransfers bewertet
interne Verantwortlichkeiten festgelegt
Fazit
Eine DSGVO-freundliche Calendly-Alternative zeichnet sich nicht durch einen einzelnen Standort-Sticker aus.
Entscheidend sind ein belastbarer AVV, transparente Unterauftragsverarbeiter, nachvollziehbare Datenflüsse, sparsame Kalenderberechtigungen, Löschmöglichkeiten und eine Konfiguration, die nur notwendige Daten erhebt.
Deutsche Anbieter wie Ordinus, Zeeg und meetergo können die Prüfung vereinfachen. Sie ersetzen aber nicht die Verantwortung des einsetzenden Unternehmens.
Ordinus bietet eine transparente europäische Grundlage und verbindet diese mit Terminplanung, Zahlungen, Teamfunktionen und Routing. Damit ist die Plattform besonders für Unternehmen interessant, die Datenschutz nicht als Zusatzfunktion, sondern als Teil der Beschaffung behandeln.
Häufige Fragen
Muss Terminsoftware in Deutschland gehostet werden?
Nein. Die DSGVO schreibt keinen allgemeinen deutschen Serverstandort vor. Ein EU-Standort kann Datenübermittlungen vereinfachen, ist aber nur ein Teil der Gesamtprüfung.
Brauche ich mit einem Terminplaner einen AVV?
Wenn der Anbieter personenbezogene Daten in deinem Auftrag verarbeitet, ist regelmäßig ein AVV nach Artikel 28 DSGVO erforderlich. Die konkrete Rollenverteilung sollte geprüft werden.
Ist ein US-Anbieter automatisch nicht DSGVO-konform?
Nein. Für internationale Übermittlungen können Angemessenheitsbeschlüsse, das EU-US Data Privacy Framework, Standardvertragsklauseln oder andere Garantien relevant sein.
Darf ich Gesundheitsdaten im Buchungsformular abfragen?
Solche Daten gehören zu besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Ihre Verarbeitung benötigt eine passende Rechtsgrundlage und erhöhte Schutzmaßnahmen. Für eine normale Terminvereinbarung sollten sie möglichst nicht über ein allgemeines Formular erhoben werden.
Quellen und redaktionelle Hinweise
DSGVO Artikel 28: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A02016R0679-20160504
EDPB zu internationalen Datentransfers: https://www.edpb.europa.eu/sme/be-compliant/international-data-transfers_en
EU-Kommission zu Angemessenheitsbeschlüssen: https://commission.europa.eu/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection/adequacy-decisions_en
EU-Kommission zu EU-US-Datentransfers: https://commission.europa.eu/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection/eu-us-data-transfers_en
EU-Kommission zu Standardvertragsklauseln: https://commission.europa.eu/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection/standard-contractual-clauses-scc_en
Ordinus Sicherheit: https://ordinus.io/de/security
Ordinus FAQ: https://ordinus.io/de/faq
Calendly Datenschutz: https://calendly.com/help/your-privacy-and-security
Calendly DPA: https://calendly.com/legal/data-processing-addendum
Stand: 30. Juli 2026